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Gesetze - Teil 1

Mittwoch, 8. Dezember 2010 - Das ganze Leben ist eine einzige Comedyshow. Ab und zu sollte man sich mal die Zeit nehmen und gründlich darüber lachen!

Besonders deutlich wird das, wenn einem bestimmte Gesetze über den Weg laufen. Eigentlich sollen sie das vernünftige Miteinander aller Menschen regeln. Doch immer wieder stößt man auf Gesetze, die kaum nachvollziehbar sind. Das gilt nicht nur für ferne Kontinente - es gibt sie auch hier, mitten in Europa!

Nachfolgend ein Beispiel, das ich zunächst für Satire gehalten habe:

Ich wollte mich über Robotsteuerungen informieren und suchte mir deswegen ein paar Infos über das neue Transportmittel Segway PTHomepage des Segway-Herstellers aus dem Internet.

Der Segway ist ein "einachsiges" Elektrogefährt (eine echte Achse existiert aber nicht), welches sich mit Hilfe eines Computers selbst im Gleichgewicht halten kann.
 
Bei Wikipedia las ich unter dem Punkt Rechts- und Zulassungsfragen für das Land Österreich folgenden Satz (Zitat):
 
"Darüber hinaus gelten wie für jedes andere Fahrrad auch die Altersgrenzen nach § 65 'Benützung von Fahrrädern'.
 
Entsprechend darf ein Segway ab 12 Jahren gefahren werden, bei Erwerb eines Fahrradführerscheins schon ab 10 Jahren."

 
Moment mal, habe ich da etwas falsch verstanden?

Ein Segway wird also in Österreich wie ein Fahrrad behandelt. Na gut. Und daher darf dieses Gerät wie jedes andere Fahrrad (!) ab 12 gefahren werden, bei Erwerb eines "Fahrradführerscheins" auch schon ab 10.

Ist damit etwa ernsthaft gemeint, dass Kinder in Österreich erst ab 12 mit dem Fahrrad fahren dürfen? Ich hielt das zunächst für ein fehlerhaftes Zitat, denn sowas kann ja nicht sein.

Und wie das bei der Benutzung des Internets so ist, kam ich durch diesen Zufallsfund völlig vom Thema ab und suchte jetzt erst mal etwas zur österreichischen Gesetzeslage heraus. Ich wurde sehr schnell fündig.

Da gibt es zum Beispiel eine InternetseiteÖsterreichische Polizei-Infos für Kinder der österreichischen Polizei speziell für Kinder. Dort wird penibel aufgelistet, was man mit dem Fahrrad tun darf und was nicht. Und ziemlich weit unten heißt es doch tatsächlich (ich zitiere wieder):

"Wenn du noch nicht 12 Jahre alt bist, darfst du nur in Begleitung ein Fahrrad lenken. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Kinder können ab dem 10. Lebensjahr den Fahrradführerschein machen, dann dürfen sie auch alleine fahren."

So, jetzt wollen wir doch noch mal kurz nachdenken: 12 Jahre bedeutet normalerweise die sechste Schulklasse. Und bis dahin dürfen Kinder in Österreich nur in Begleitung Erwachsener mit dem Fahrrad fahren? Wer kontrolliert denn das? Müssen Kinder ab 12 in Österreich ständig einen Perso mitführen, um ihr Alter nachweisen zu können? Und was passiert, wenn die Polizei jüngere Kinder auf dem Fahrrad erwischt? Oder zehnjährige Radler ohne "Fahrradführerschein"? Wie sähe die Strafe aus? Gibt es dann Punkte in einer Verkehrssünderkartei? Oder gar einen Idiotentest? Und wenn ein Kind den nicht besteht, darf es dann noch mit dem Dreirad fahren? Fragen über Fragen...

Wie alt sind eigentlich die Kinder, die sich im Film E.T.E.T. bei Wikipedia ein Fahrradrennen mit ihren Verfolgern liefern und letztendlich mit Hilfe eines Außerirdischen sogar durch die Luft fliegen können? Nun wird klar, warum solche Filme nicht aus Österreich kommen. Dort hätten sich die Darsteller nämlich auf Dreiräder beschränken müssen.
 
Aber jetzt mal ernsthaft. Wie kommen die Kinder in Österreich zur Schule, wenn der Weg etwas weiter ist und die Eltern nicht jeden Tag Zeit haben, nebenher zu radeln? Dass man Kinder im Straßenverkehr besonders schützen muss, kann ich ja verstehen. Aber kein Fahrrad bis zur sechsten Klasse? Dafür darf man dann aber auch gleich mit einem Segway über die Piste brettern, was mich um so mehr erstaunt.
 
In Deutschland dürfen Segways übrigens nur gefahren werden, wenn man mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas besitzt.

Außerdem müssen Segways in Deutschland ein Versicherungskennzeichen tragen. Dagegen entfällt das Mindestalter für die Fahrradbenutzung, das liegt ganz im Ermessen der Eltern. Kinder unter 12 Jahren dürfen allerdings zu ihrer eigenen Sicherheit - ob mit oder ohne einem Erwachsenen dabei - auf dem Bürgersteig fahren.

Früher dachte ich immer, dass es nur in Amerika seltsame Gesetze gibt. Aber gerade dort gibt es einige Bundesstaaten, die Jugendlichen in ländlichen Gegenden für Fahrten zur Schule den PKW-Führerschein mit 14 Jahren erlauben. Nun ja, dafür kann man in Österreich von einem Zehnjährigen mit einem Segway umgenietet werden - vorausgesetzt natürlich, dass das Kind einen Fahrradführerschein besitzt.

Während meiner Recherche stieß ich auch auf ein österreichisches Internetforum, in dem jemand fragt, was der zehnjährige Sohn nach Verlust seines Fahrradführerscheins tun könne. Neben einigen ernstgemeinten Antworten schreibt ein vermutlich Nicht-Österreicher: "Wie viel Promille hatte er denn? Oder waren es harte Drogen?"

Auf der österreichischen Polizeiseite gibt es übrigens noch ein Zitat, das ich bemerkenswert finde:

"Nur auf Radwegen und in Wohnstraßen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren und Fahrräder nebeneinander schieben."

Da wird sogar das Schieben der Fahrräder gesetzlich geregelt? Auf einem Bürgersteig dürften demnach keine zwei Fahrräder nebeneinander geschoben werden? Diese Gründlichkeit hätte ich eigentlich eher den deutschen Gesetzeserfindern zugetraut.

Liebe südliche EU-Nachbarn, bitte verzeiht mir meinen Sarkasmus. Auch in Deutschland gibt es unsinnige Gesetze, das weiß ich wohl. Aber wenn man über so eine Steilvorlage stolpert, dann schreit das geradezu nach einem Kommentar.




Gesetze - Teil 2

Freitag, 11. März 2011 - So, liebe Österreicher, hier mal zum Ausgleich eine aktuelle Stilblüte aus der deutschen Rechtsprechung. Wir stehen Euch, was bekloppte Gesetze und Gerichtsurteile betrifft, in absolut nichts nach.

Da habe ich mir so eine Mühe mit meinem Lottozahlengenerator (siehe weiter unten) gegeben und dann darf ihn ein Großteil der deutschen Bevölkerung vermutlich schon bald nicht mehr nutzen.

Warum das?

Weil gestern bekannt wurdeDie Meldung bei T-Online, dass das Landgericht Köln der Westdeutschen Lotterie untersagt hat, Hartz-IV-Empfängern Lotterielose zu verkaufen. Sollte es dennoch geschehen, kann eine hohe Geld- und im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Begründet wird das Urteil damit, dass man minderjährige, spielsüchtige und finanziell schwache Menschen vor dem unsinnigen Kauf von Lotterielosen schützen will!

Wenn man sich das Urteil genauer durchliest, scheint die zunächst über das Internet verbreitete Aufregung unbegründet zu sein. Denn erstens betrifft es nur die Westdeutsche Lotterie. Ein Konkurrent hat angeblich "Testkäufe" durchgeführt und den Lotteriebetreiber daraufhin verklagt. Zweitens heißt es keinesfalls, dass ab sofort Verdienstbescheinigungen oder Arbeitgebernachweise vorgelegt werden müssen, wenn man einen Lottoschein ausfüllen möchte. Das Gericht untersagte lediglich den "wissentlichen" Verkauf von Losen an Wenigverdiener. Nur wenn man sich vor dem Kauf eines Lotterieloses in Hörweite des Verkäufers als Hartz-IV-Empfänger outet, würde sich der Verkäufer strafbar machen, wenn er das Los trotzdem verkauft. Und nach letzten Informationen soll es auch nicht alle Lotto-Arten betreffen, sondern "nur" Sportwetten. Das jedenfalls hat das Gericht in einer nachgereichten Erklärung klargestellt.

Aber aus meiner Sicht entschärft das die Brisanz des Urteils keinesfalls, denn wir sprechen hier immerhin von volljährigen und mündigen Bürgern, die lediglich einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten. Wie kann sich ein Gericht erdreisten, den Verwendungszweck vorzuschreiben oder auch nur einzuschränken? Es handelt sich schließlich nicht um zweckgebundene Lebensmittelgutscheine.

In einem Forum las ich dazu den folgenden Vorschlag, den man vermutlich auch bald aufgreifen wird:

Jeder, der sich noch etwas außer der Reihe leisten kann, muss in Zukunft ein gut sichtbares "Abzeichen für gutes Einkommen" tragen, welches von unseren Finanzbehörden mit dem Steuerbescheid 2010 verschickt wird.
 
Wer dieses Abzeichen nicht vorweisen kann, darf sich nur noch lebensnotwendige Dinge kaufen. Damit erübrigt sich Lotto auch für die meisten anderen.

Wohl wahr. Und welche Auswirkungen könnten Gerichtsurteile dieser Art in Zukunft für meine Homepage haben?

Neben einer Altersfreigabe werde ich vermutlich irgendwann auch noch die Bonität meiner Homepagebesucher überprüfen müssen, damit ich nicht versehentlich finanziell schwache Menschen mit meinem Lottozahlengenerator zum Glücksspiel und damit zu unsinnigen Ausgaben verleite.

Es ist doch schön zu wissen, dass man in einem Staat lebt, der sich solche Sorgen um seine Bürger macht, nicht wahr?

Dann spinnen wir den Gedanken doch mal weiter. Was könnte noch so alles folgen?

  • Ein Süßigkeiten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger? Schließlich hat ja schon Thilo Sarazzin im Februar 2008 einen Speiseplan für Hartz-IV-Empfänger vorgestellt, wonach man sich mit 4,35 Euro am Tag "vollständig, gesund und wertstoffreich" ernähren kann.
    Auf Kritik erwiderte er weise: "Das kleinste Problem von Hartz-IV-Empfängern ist das Untergewicht."
  • Und wenn Eltern mit Hartz-IV-Bezug einen Zoobesuch mit den Kindern planen?
    Ach was - einfach den Kauf von Reinigungsmitteln verbieten, dann gibt es schon bald einen ganzen Miniatur-Zoo in der Wohnung!
    Außerdem stärkt das auch gleich noch die körpereigenen Abwehrkräfte der Kinder.
  • Da wir gerade von der Wohnung sprechen:
    Wie wäre es mit einer maximal erlaubten Höchsttemperatur von 18°C in Hartz-IV-Wohnungen, um Heizkosten zu sparen?
  • Vielleicht sollte man auch gleich noch den Wasserverbrauch reglementieren und nur noch wöchentlich einmaliges Duschen zulassen. Das spart kostbares Wasser und hätte zudem den Vorteil, dass Lottoannahmestellen einen Hartz-IV-Empfänger zukünftig sofort am Geruch erkennen können.

Wer über meine Vorschläge noch lachen kann, der sollte sich mal die ernstgemeinte Idee dieses PolitikersDer Mann hat Ahnung! Nur leider nicht von Politik. zu Gemüte führen.

Da drängt sich mir noch eine Frage auf:
Wer beschützt eigentlich die armen Bürger vor inkompetenten Politikern, Richtern und Managern?
So einen Schutz könnten nicht nur Hartz-IV-Empfänger gebrauchen...




Glücksspiel

Montag, 7. Juni 2010 - Wir Deutschen sind bekanntlich ein moralisch anspruchsvolles Volk, daher ist Glücksspiel bei uns verboten. Das heißt, dass man streng genommen nicht einmal in privater Runde pokern darf, wenn dabei echtes Geld anstatt von Hosenknöpfen eingesetzt wird. Begründet wird das von unseren Gesetzgebern damit, dass man von Glücksspielen süchtig werden könnte.

Natürlich gibt es - wie überall - Ausnahmen, zum Beispiel Lotto oder der Glücksspielautomat in der Kneipe nebenan oder sogar komplette Spielhallen und Kasinos. Ich bin mir sicher, dass diese Ausnahmen ganz bestimmt überhaupt nichts damit zu tun haben, dass der Staat hier bis zu 80% der Einnahmen für sich beanspruchen darf.

Wie auch immer. Wer an den "legalisierten" Glücksspielen Lotto"Lotto" bei Wikipedia oder Keno"Keno" bei Wikipedia teilnehmen möchte, für den habe ich hier eine kleine Hilfe zur Wahl der richtigen Zahlen.

Zugegeben, auch ich kann die Zahlen zukünftiger Ziehungen nicht vorhersagen. Aber wer reine Zufallszahlen tippen möchte, dem ist bestimmt schon mal der Gedanke gekommen, dass die gewählten Zahlen eigentlich doch nicht so ganz zufällig waren. Intuitiv kreuzen manche Spieler eher Zahlen am Rand an, andere eher in der Mitte und wieder andere bevorzugen unbewusst irgendwelche Muster auf dem Spielschein.

Und wer dann gewinnt, der kann das "Glück" haben, dass es noch viele andere Gewinner mit der gleichen Zahlenkombination gibt. Entsprechend gering fällt dann die ausgezahlte Summe aus. Also gilt es, eine möglichst willkürliche Zahlenfolge zu wählen, die hoffentlich nur sehr wenige andere auch getippt haben.

Und nun komme ich ins Spiel: Sie können jetzt den Zufall mit dem Zufall schlagen!

Mit meinem Lotto- bzw. Keno-Generator erhalten Sie echte Zufallszahlen, die keinem bestimmten Muster folgen.

Es bleibt allerdings noch ein Haken: Sollten Sie mit diesen Zahlen richtig viel Geld gewinnen, dann wird Sie das negativ verändern. Denn jeder weiß, dass Geld den Charakter verdirbt.

Aber keine Angst, auch da kann ich Ihnen helfen! Ich bin ein sehr sozialer Mensch, daher teile ich dieses Leid gerne mit Ihnen. Im Falle eines größeren Gewinnes informieren Sie mich bitte kurz, dann sende ich Ihnen meine Kontonummer zu. Meine E-Mail finden Sie unten links auf dieser Seite. Damit ich Ihre Anfrage vorrangig bearbeiten kann, verwenden Sie bitte den Betreff "Geteiltes Leid".

Für kleinere Gewinne verweise ich noch mal auf meinen Amazon-WunschzettelMein Wunschzettel
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Viel Glück!

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